
Allgemeine Geschäftsgrundlagen
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§ 1 ALLGEMEINES
1.) Kloppes & Friends Studios (nachfolgend K&F Studios genannt)
arbeiten ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen
keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens
K&F Studios bedarf es insoweit nicht.
2.) Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Verhandlungen sind
ausschließlich mit der Geschäftsleitung von K&F Studios
zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche
Auftragsbestätigung seitens K&F Studios. 3.) Die Preisliste von
K&F Studios ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.
§ 2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND DER TECHNI SCHEN EINRICHTUNG
1.) K&F Studios vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung
genannten Räumlichkeiten für die festgelegte Dauer.
2.) Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu; Weitervermietung
oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
3.) Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten
Räume auf Rechnung des AG aufgeräumt gereinigt, in den ursprünglichen
Stand versetzt und die Aufnahmefläche weiß zurückgestrichen.
4.) Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten verpflichtet sich
der AG, alle personellen und materiellen Dienstleistungen und Gegenstände
von K&F Studios, soweit sie für die Herstellung von seiner Produktion
notwendig sind, in Anpruch zu nehmen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen
Vereinbarung mit K&F Studios. Von Dritten beschaffte Gegenstände
werden zu den Mietsätzen der jeweiligen Drittfirmen zuzüglich
Verwaltungs- und Beschaffungsspesen in Rechnung gestellt.
5.) Leistungsort für alle von K&F Studios zu erbringenden Leistungen
ist deren Betriebsgelände in Düsseldorf. Der AG hat sich bei
der Übernahme von der Ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen
Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt
er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang,
so gilt die Ordnungmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
6.) Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände
pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist
nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen.
7.) Die von K&F Studios angemieteten Gegenstände dürfen
nicht verändert und grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes
verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle
Gegenstände nur gegen zu quittierenden Lieferschein überlassen.
Die Kosten erforderlich werdender Transporte trägt der AG.
§ 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN
1.) Vom AG benötigte Arbeitskräfte werden von K&F Studios
gestellt. Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Ohne
Zustimmung von K&F Studios dürfen deren Arbeitskräfte vom
AG nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden.
2.) Aus Gründen betrieblicher Ordnung ist dem AG nicht gestattet,
seinerseits oder durch dritte Personen den Arbeitskräften von K&F
Studios unmittelbar oder mittelbar Entlohnungen oder Vergünstigungen,
in welcher Form auch immer, zu gewähren oder über Arbeitsbedingungen
zu verhandeln.
§ 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN
1.) Die Stromberechnung erfolgt nach Maßgabe des Studiozählers
gemäß gültiger Preisliste.
2.) Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft K&F
Studios. Besteht der AG außerhalb seiner Produktionszeit oder in
Sonderfällen auf stärkeren Beheizung, werden die zusätzlichen
Kosten gesondert berechnet.
3.) Die Berechnung der Telefon- und Faxgebühren erfolgt laut gültiger
Preisliste. Der AG hat alle Gebühren zu zahlen, die aufgrund der
von ihm angemieteten Räumen befindlichen Apparaten während der
Mietzeit anfallen.
§ 5 HAFTUNG DES AG'S UND VERSICHERUNG
1.) Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände
geht mit der Leistung an den AG auf ihn über. Ebenso trägt er
die Transport- oder Versandgefahr, auch dann, wenn Transport oder Versand
durch K&F Studios durchgeführt werden.
2.) Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit
der Mietsache. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden,
die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung
stehen.
3.) Der AG ist K&F Studios für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
verantwortlich; insbesondere für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes
in den Studios.
4.) Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu
Lasten des AG. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden
Schäden K&F Studios unverzüglich schriftlich Anzeige zu
geben.
5.) Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach
Wahl von K&F Studios entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige
Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung
gestellt.
6.) Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen
Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach
diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag K&F Studios gegenüber
einzustehen hat, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftungsrisiko
gegenüber allen mitwirkenden Personen. K&F Studios ist der Abschluß entsprechender
Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
§ 6 HAFTUNG DER K&F STUDIO GMBH & CO.KG
1.) Der AG übernimmt das Studio und die sonstigen studiotechnischen
Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand,
in dem sie sich bei Übergabe befinden.
2.) K&F Studios übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem
AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden,
gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein
Zurückbehaltungrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.
§ 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.) Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum
als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall
die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
2.) Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum in den Geschäftsräumen von K&F Studios
zu leisten oder auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.
3.) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
4.) Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
geleistet, so hat der AG den geschuldeten Betrag mit 2% p.a. über
dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz zu verzinsen zuzüglich
einer 1/4% Überziehungsprovision pro angefallenem Monat vom Fälligkeitstage
ab. Weitergehende Rechte, die K&F Studios wegen Verzugs zustehen,
bleiben unberührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung
seitens des AG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.) Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in
der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist K&F Studios
berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist vom Vertrage
zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist K&F Studios
berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen so lange zu verweigern,
bis alle Rückstände bezahlt sind. Für den AG hieraus entstehende
Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt K&F Studios keinerlei
Haftung.
§ 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGES
1.) K&F Studios ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist,
unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis
vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
AG seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines
gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet wird. Die
gleichen Rechte stehen K&F Studios zu, wenn der AG die Betriebssicherheit
gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen
Verpflichtungen verstößt, daß dies mit den Interessen
von K&F Studios nicht mehr zu vereinbaren ist. In beiden letzterwähnten
Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens K&F Studios mit angemessener
Frist.
2.) Tritt der AG spätestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn vom Vertrag
zurück, so werden ihm mindestens 50% von dem in der Auftragsbestätigung
bzw. im Kostenvoranschlag aufgeführten vorraussichtlichen Tagesaufwand
in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
worden ist. Bei späterem Rücktritt hat der AG den vollen vorraussichtlichen
Tagesaufwand zu zahlen. In beiden Fällen wird sich K&F Studios
bemühen, einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden.
§ 9 NENNUNGSPFLICHT
Bei Foto-, Film- und Fernsehproduktionen, die in den K&F Studios hergestellt sind, ist im Titel, Vor- oder Nachspann bzw. im Impressum anzugeben: Hergestellt in den Kloppes & Friends Studios Düsseldorf.
§ 10 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
1.) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen K&F Studios und des AG findet
das Recht der BRD Anwendung.
2.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Soweit der
AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für
das Amtsgericht Düsseldorf vereinbart.
3.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein
oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt
eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes
am nächsten kommt.